
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bergrheinfeld, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bergrheinfeld kommen bzw. sich nicht in Bergrheinfeld auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bergrheinfeld - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Ursprünglich ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf ist Bergrheinfeld heute eine weltoffene Gemeinde mit hoher Lebens- und Wohnqualität. Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheke, Einzelhandel... - alle Versorgungseinrichtungen finden sich vor Ort und stellen mehr als nur die Grundversorgung der hier lebenden Menschen sicher. Moderne Vereinsanlagen mit einem differenzierten Sport- und Freizeitangebot eröffnen Jung und Alt vielseitige Betätigungsmöglichkeiten. Das hervorragende Radwegenetz mit der Anbindung an überörtliche Radwege, Ziele und Sehenswürdigkeiten und die unmittelbare Nähe zum Main laden Touristen und Einheimische gleichermaßen ein, unsere lebens- und liebenswerte Heimat zu erkunden. Überzeugen Sie sich selbst!
Rathaus
Das Bergrheinfelder Rathaus gehört mit der Maria-Schmerz-Kirche zu den Wahrzeichen Bergrheinfelds.
889
Rheinfeld als fränkisches Königsgut erstmals urkundlich nachgewiesen
1112
Über die Markgrafen von Schweinfurt kommt Bergrheinfeld an das Hochstift Eichstätt.
1664
Das Julius-Spital Würzburg erwirbt das Dorf für 50.000 Reichstaler.
1666
Der neue Zehntherr erbaut dieses Rathaus als Vogtei und Rentamt samt dem Zehnthaus und den Zehntscheunen.
1863
erwirbt die Gemeinde diesen Besitz um 16.000 Gulden und benutzt dieses Haus als Rathaus, Schulhaus und Wohnung.
1968
wird es renoviert und dient hinfort als Rathaus.
2015 - 2018
Generalsanierung des Rathauses und Erstellung eines Anbaus
Wirtschaft
Der Gewerbestandort Bergrheinfeld besticht insbesondere durch seine optimale verkehrliche Anbindung an das regionale und überregionale Straßennetz. Kurze Verbindungen zur A 70, A 71, A 7 und zur A 3 verschaffen einen Wettbewerbsvorteil, der sich auf Dauer für jedes Unternehmen bezahlbar macht.
Wichtige Anlaufstellen:
Gemeinde
Mobil: 01706350260
Bürgerservice
Tel.: 0 97 21/97 00 14
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Tel.: 0 97 21/97 00 17
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